Wagner-Arbitration

Wie Sie herausfinden können, ob Ihre Auslandsinvestition durch ein Investitionsabkommen geschützt ist

Ist meine Auslandsinvestition durch ein Investitionsschutzabkommen geschützt?

Wenn Ihre ausländische Tochtergesellschaft von der Regierung des Gastlandes ungerecht behandelt wird, sollten Sie prüfen, ob Sie möglicherweise durch ein Investitionsschutzabkommen geschützt sind.

Ist Ihr erster Schritt in einem solchen Fall, einen Fachanwalt zu beauftragen? Das muss nicht unbedingt sein. Denn es ist relativ einfach herauszufinden, ob zwischen Ihrem Heimatstaat und dem Gaststaat der Investition ein Abkommen besteht, das Ihre Investition schützen könnte.

Die wahrscheinlich umfassendste (und gleichzeitig am einfachsten zu bedienende) öffentlich zugängliche Datenbank für Investitionsschutzabkommen wird von der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) bereitgestellt. Da es etwas schwierig sein kann, auf der UNCTAD-Website die richtige Stelle zu finden, finden Sie hier einen direkten Link zum sogenannten International Investment Agreements Navigator, der einen Überblick über sämtliche Investitionsschutzabkommen weltweit gibt. Possibly the most comprehensive (and certainly the easiest to use) publicly available database of investment treaties is provided by the United Nations Conference on Trade and Development (UNCTAD). As navigating to the right place through their website can be a bit tricky, here is a link directly to the International Investment Agreements Navigator.

Im Navigator können Sie die Verträge nach Ländern filtern, sodass Sie nicht nur die bilateralen Investitionsschutzabkommen, sondern auch multilaterale Verträge mit Investitionsschutzbestimmungen identifizieren können, denen der Gaststaat Ihrer Investition beigetreten ist. Praktischerweise gibt die Datenbank auch Auskunft darüber, wann die Verträge in Kraft getreten sind, und enthält Verweise zu den Texten in den verfügbaren Sprachen.

Darüber hinaus bietet UNCTAD eine umfassende Datenbank mit (nationalen) Investitionsschutzgesetzen, die weltweit in Kraft sind und Ihre Investition ggf. zusätzlich zu internationalen Abkommen schützen. Dabei handelt es sich um reguläre nationale Gesetze, die in einigen Fällen einen Schutz für ausländische Investitionen bieten, der dem Schutz durch Investitionsschutzabkommen ähnelt. Der Investment Law Navigator ist hier verfügbar.

Wenn Sie in der UNCTAD-Datenbank nicht finden, wonach Sie suchen, können Sie auch weitere Quellen heranziehen:

Viele Länder hinterlegen ihre Verträge nach wie vor bei der sogenannten United Nations Treaty Series, und obwohl deren Benutzeroberfläche weit weniger benutzerfreundlich ist als die der UNCTAD, finden Sie dort ggf. Abkommen, die die UNCTAD nicht bereitstellt.

Viele Staaten bieten zudem öffentlichen Zugang zu ihren eigenen Abkommen, in der Regel auf der Website ihres Außen- oder Handels- bzw. Wirtschaftsministeriums (als Beispiel seien hier die Verträge von Finnland und Deutschland genannt). In solchen Fällen ist eine klassische Google-Suche nach den Begriffen „[Heimat- oder Gastland]” und „Investitionsschutzabkommen” ein guter Ausgangspunkt – vorzugsweise in der Sprache des Landes, dessen Verträge Sie suchen. Achten Sie jedoch bitte darauf, sich nur auf offizielle Quellen zu verlassen, wie z.B. die offiziellen Webseiten von Ministerien oder Parlamenten.

Wenn Sie immer noch kein Abkommen (oder nationales Gesetz) finden, das Ihre Investition schützt, können Sie sich direkt an Ihre eigene Regierung oder die Botschaft im Gastland Ihrer Investition wenden. Diese dürfte Ihnen verbindlich sagen können, ob zwischen Ihrem Heimatstaat und dem Gaststaat ein Investitionsschutzabkommen besteht. Denken Sie in diesem Zusammenhang daran, dass Ihr Investment, sofern es zwischengeschaltete Anteilseigner in der Gesellschafterkette gibt, möglicherweise durch die Abkommen mehrerer Länder geschützt sind.

Our recommendation would be that you find out about your rights early on, so that you can realistically evaluate your options and remind the authorities of your rights when appropriate – see our entry about the right time to file a notice of dispute here.

 

Autor:in

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Laura Halonen

Laura Halonen ist seit 2005 Solicitor am Obersten Gerichtshof von England und Wales. Bevor sie 2019 zu WAGNER Arbitration kam, arbeitete sie über ein Jahrzehnt lang für führende internationale Anwaltskanzleien in London, Paris und Genf (wo sie als ausländische Rechtsanwältin Mitglied der örtlichen Anwaltskammer war).

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Über Wagner Arbitration

Die Anwaltskanzlei WAGNER Arbitration hat ihren Sitz in Berlin und ist auf die Beilegung von Streitigkeiten mit Schwerpunkt auf Schiedsverfahren spezialisiert. Darüber hinaus bietet die Kanzlei umfassende Beratungsleistungen im Zusammenhang mit nationalen und internationalen Geschäftsstreitigkeiten und Transaktionen.

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